Stadt versenkt Steuergelder in die Sanierung der Stadthalle

Schwarzbuch des Bundes der Steuerzahler listet auch Göttingen auf

Göttingen.  Seit November 2018 wird die Stadthalle am östlichen Rand der Göttinger Altstadt saniert – ursprünglicher Kostenpunkt: 19,5 Millionen Euro. Fünf Jahre später hat sich die Zahl auf mehr als 40 Millionen Euro verdoppelt. Bereits im Juni hatte die Stadtverwaltung zwei wichtige Punkte unbeantwortet gelassen: Wie teuer wird die Sanierung der Göttinger Stadthalle noch werden und wann ist der geplante Öffnungstermin? Bereits jetzt ist die Kostenexplosion auf Kosten der Steuerzahler immens und die Kostenentwicklung scheint sich zu verselbstständigen. „Es scheint als würden die Entwicklung der Kosten die Stadtverwaltung nicht aus der Ruhe bringen. Während nur zögerlich eigene Fehler eingestanden werden, darf der Bürger das Ganze bezahlen“ kritisiert der Stadtverbandsvorsitzende der Jungen Union Christoph Schröder die aktuelle Praxis in der Stadtverwaltung. „Die Stadt versteckt sich hinter der Corona-Pandemie und dem Ukraine-Krieg, obwohl klare Fehleinschätzungen zum Großteil die Kostenexplosion verursacht haben. Das ist billig!“. In den bisherigen Berichten der Stadtverwaltung zum Fortschritt der Sanierungen wurde der Eindruck vermittelt, die Kosteneinschätzungen nach Plan laufen. Auch wenn die Baukosten im Laufe der letzten Monate stark stiegen, war die mangelnde Vorsorgeuntersuchung der Stadt mit Folge des baulichen Mehraufwands, Auslöser der Situation. Dazu kommt, dass nach Feststellung des neu entstandenen Bedarfs die Steuerung und Planung erneut scheiterte, sodass die Kosten stufenweise mit jeder Ankündigung erneut stiegen. Nachdem sich die Planer und Verwaltungsarbeiter bereits für die zwanzig prozentige Kostensteigerung verteidigen mussten, wird der neue Faktor von über vierzig Prozent nur noch schwierig zu erklären sein. Schröder folgert, „dass ein unabhängiges Gremium unter Angesicht der Steigerungen für die weitere Planung des Großbauprojektes eingesetzt werden solle, damit der Bürger nicht weiter für das Scheitern der Verwaltung aufkommen müssen“.